Individuelles Konto
Die Ausgleichskasse führt für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto (IK).
Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen.
Die Ausgleichskasse registriert die Einkommen, von denen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Sie führt für die Versicherten ein Individuelles Konto, in dem das deklarierte Erwerbseinkommen erfasst wird. Bei Arbeitnehmenden entnimmt sie das Jahreseinkommen der Lohndeklaration des Arbeitgebers. Bei Nichterwerbstätigen und Selbstständigerwerbenden tragen die Ausgleichskassen ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf dem IK ein. Dies geschieht jedoch erst, wenn die definitiven Beiträge feststehen.
Werden Ihre Beiträge bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, führt jede dieser Kassen ein IK.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Beitragsdauer vollständig ist oder ob Ihr Arbeitgeber der Ausgleichskasse den Lohn, auf dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, gemeldet hat, können Sie hier kostenlos einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen.
InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen
Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Nummer, welche auf Ihrer Krankenversicherungskarte oder, falls Sie noch einen besitzen, auf Ihrem Versicherungsausweis AHV-IV ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein Individuelles Konto führen.