Alimentenbevorschussung & Inkassohilfe

Die SVA Schwyz ist die zuständige Fachstelle Alimente. Sie ist zuständig für den Vollzug:

  • der Inkassohilfe für unterhaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz
  • der Alimentenbevorschussung für das unterhaltsberechtigte Kind mit Wohnsitz in einer dieser Gemeinden:
  • Die Fachstelle Alimente bietet unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe beim Inkasso von Alimenten, wenn diese nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt werden. Unsere Fachpersonen beraten und informieren Sie unparteilich über Ihre Rechte, finanziellen Ansprüche und Pflichten. Sie treffen für Sie Zahlungsvereinbarungen und fordern nötigenfalls mithilfe rechtlicher Massnahmen Unterhaltsbeiträge ein.

  • Alimente sind materielle Unterhaltsbeiträge, die an Kinder sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen gezahlt werden.

    Wenn Alimente nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt werden, bietet die Fachstelle Alimente bzw. die Fürsorgebehörde Unterstützung und leistet bei Kinderalimenten Vorschusszahlungen.

    Anmeldung Wohnsitzgemeinde

    Sollte Ihre Gemeinde die Bevorschussung nicht an die Fachstelle Alimente übertragen haben, so ist das Gesuch um Alimentenbevorschussung bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

    Höhe der Alimentenbevorschussung

    Die Höhe der Bevorschussung richtet sich nach dem im Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbetrag, höchstens jedoch bis zur Höhe der maximalen einfachen Waisen- oder Kinderrente. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt diese Fr. 1'008.00 pro Monat.

  • Aufgabe der Zentralbehörde internationale Alimentensachen

    Die Zentralbehörde internationale Alimentensachen ist dafür zuständig, Gesuche betreffend internationales Inkasso von den zuständigen kantonalen Behörden an die entsprechenden Empfangsstellen im Ausland weiterzuleiten und Gesuche vom Ausland an die kantonalen Behörden entgegen zu nehmen.

    Zuständige Stelle im Kanton Schwyz

    Im Kanton Schwyz ist die für das internationale Inkasso zuständige kantonale Behörde die Fachstelle Alimente.

    Gesuchstellende Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz können bei der Fachstelle Alimente das Gesuch für Inkassohilfe stellen.

  • Sofern im massgeblichen Unterhaltstitel eine Teuerungsanpassung vorgesehen ist, sind die Unterhaltsbeträge jährlich an die Teuerung anzupassen.

    Die Fachstelle Alimente bietet hinsichtlich der Berechnung der Teuerungsanpassung Unterstützung an. Gerne können Sie sich diesbezüglich bei der Fachstelle Alimente melden.


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