13. Altersrente ab 2026
Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung entschieden: Ab 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine zusätzliche, 13. AHV-Altersrente pro Jahr. Diese wird jeweils im Dezember gemeinsam mit der regulären Monatsrente überwiesen.
Was bedeutet die 13. Altersrente konkret?
Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente. Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge (wie zum Beispiel für Frauen der Übergangsgeneration AHV21) sind davon ausgeschlossen. Der Betrag wird jeweils auf ganze Franken gerundet und richtet sich nach dem individuellen Rentenbezug im Dezember – da sich im Laufe des Jahres Änderungen ergeben können, erfolgt die genaue Berechnung erst mit der Dezember-Auszahlung.
Wer profitiert von der zusätzlichen Zahlung?
Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine reguläre Altersrente haben, erhalten die 13. Rente automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Dezember-Rente.
Was ist sonst zu beachten?
Nur die Altersrenten werden ab 2026 13-mal pro Jahr ausbezahlt. Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen) sowie Invalidenrenten werden weiterhin wie gewohnt in zwölf Zahlungen pro Jahr überwiesen.