Die Ergänzungsleistungen zur AHV / IV (EL) sind einkommens- und vermögensabhängige Bedarfsleistungen an Rentnerinnen und Rentner der AHV und IV. Zusammen mit Leistungen aus allen drei Säulen decken sie den Existenzbedarf. Sie helfen dort, wo AHV / IV-Renten bzw. IV-Taggelder, andere Renten, weitere Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
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