Die Familienpolitik des Kantons Schwyz umfasst direkte Geldleistungen wie Familienzulagen, Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen; aber auch indirekte Abgeltungen im Steuerbereich, insbesondere der Kinderabzug und der Abzug für Betreuungskosten. Seit Mitte 2024 kommen die Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung gemäss dem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz dazu. Hier finden Sie die detaillierten Zahlen zum Jahr 2025.
Hintergrundbericht 2025: Familienzulagen
27. August 2026 News
Lesen Sie hier die detaillierten Zahlen für das Jahr 2025.